Derzeit kursieren sehr viele Abmahnungen seitens Abmahnkanzleien (manche auch von Privatpersonen). Diese beziehen sich auf einen Verstoß der DSGVO-Richtlinien aufgrund falscher bzw. remoter Einbindung von Google Fonts auf unterschiedlichsten Webseiten.
Diese Kanzleien versuchen auf Basis von einem Urteil des LG München mithilfe solcher Mahnschreiben eine Geldstrafe von Ihnen und ganz vielen anderen Betroffenen einzufordern.
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt.
Seitdem haben die Abmahnungen deutlich an Fahrt aufgenommen und immer mehr Kanzleien nutzen das Urteil, um sogenannten „Schadensersatz“ zu fordern.
Wir verraten Ihnen, warum das so ist uns wie wir Ihnen helfen können.
Google Fonts ist ein Verzeichnis mit über 1.400 von Google bereitgestellten Schriften/Fonts. Dieses Schriftverzeichnis ist kostenlos verfügbar und kann sowohl lokal als auch remote verwendet werden. Remote Einbindung bedeutet, man kann ohne die Schrift vorher auf den eigenen Server hochzuladen, direkt via Google und somit extern einbinden. Der Vorteil einer solchen Einbindung ist, dass Sie Zeit und auch Speicherplatz spart, denn die Schriften müssen nicht erst auf den eigenen Server hochgeladen werden und Sie haben weiterhin Platz für andere Dinge auf Ihrem Server. Zudem werden kaum Programmierkenntnisse benötigt. Daher haben viele Webseiteninhaber die Schriften von Google einfach direkt und somit extern von Google bezogen. Bei jedem Aufruf der Webseite wird die Schrift von den Google Servern geladen und somit eine Verbindung zu Google aufgebaut.
Zwar schonen Sie damit die Ressourcen Ihres Servers, aber eben durch diese externe Verbindung kann das Problem bzw. die Frage entstehen, was mit den Nutzerdaten Ihrer Kunden/ Webseitenbesucher passiert und ob die Daten ausreichend geschützt sind. Während des Verbindungsaufbaus zu den Google-Servern wird die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen.
Eine „fehlerhafte“ Google Fonts-Einbindung übermittelt solche personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
D. h. eine fehlerhafte Einbindung von Google Fonts führt zu einem Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kann zu Abmahnungen führen.
– Und nun folgt eine riesige Abmahnwelle wegen eben dieser fehlerhaften Einbindung von Google Fonts. Von diesen Schreiben sind gerade tausende Webseitenbetreiber betroffen. Jedoch ist das Vorgehen der Anwälte auch eher eine Grauzone und nicht immer ist das Recht auf dieser Seite.
Dabei gibt es eine relativ leichte Lösung diesen Verstoß zu vermeiden und damit eine solche Abmahnung zu umgehen bzw. zu lösen.
Lassen Sie schnell kostenfrei durch uns prüfen, ob die Website wirklich DSGVO-Makel enthält. Trotz bestehender Makel, ist es manchmal ratsam, der Mahnung nicht nachzugeben. Auch wenn es wirklich ein Verstoß darstellt, darf zum Beispiel nicht systematisch abgemahnt werden. Ein Anwalt verschafft ihnen hier Klarheit.
Je nach Dringlichkeit, versuchen wir Sie zeitnah einzutakten.